Satzung vom Kegelclub
"Watt fott es, es fott" KC 2810
1. Gründung: 28. Oktober 2000
2. Mitglieder: zur Zeit 13
3. Startgeld: 6,00 €
4. Preise: genaue Aufstellung siehe hier
5. Runden: nach jedem Geburtstag beim
darauffolgenden Kegeln
6. Kegeltour: zur Zeit alle zwei Jahre
6.1. Gepäck: Die Clownkostüme müssen
dabei sein.
7. Kegeltourziel: Mehrheitsbeschluss
8. Fehlen: wenn die Nichtteilnahme aufgrund
Urlaub, beruflichen Gründen o.ä.
nicht möglich ist, muss eine recht-
zeitige Information erfolgen.
9. Urlaub: Jedes Mitglied schreibt aus seinem
Urlaub eine Postkarte an ein
anderes Clubmitglied. Bei Nicht-
erfüllung ist beim nächsten Kegeln
eine Runde fällig.
10. Austritte: Scheidet ein Mitglied auf eigenen
Wunsch aus, so hat es keinen
Anspruch auf Rückzahlung der
eingezahlten Beträge.
11. Ausnahmen: Alle, in der Satzung nicht
aufgeführten Situationen,
werden per Mehrheits-
beschluss entschieden.
12. Kegelpin: Wer zum Kegelabend ohne den
Kegelpin erscheint, gibt eine
Runde.
13. Bild des Monats: Der oder die Gewinner(in)
des Bild des Monats gibt
nach Erhalt der Urkunde
(Bilderrahmen) einen aus
und sorgt für die ordent-
liche Anbringung auf der
Kegelbahn.
14. Gültigkeit: Die Satzung ist seit dem
02.01.2006 gültig und erhebt
keinen Anspruch auf Vollständig-
keit. Sie kann jederzeit, falls
notwendig ergänzt oder
abgeändert werden. Dieses wird
durch die Mitglieder im Mehr-
heitsbeschluss entschieden.